Die Gemeinde Aschheim hat am 13.06.2016, umgehend nach Bekanntgabe des Bürgerbegehrens, eine Presseinformation zum geplanten Fleischhandelszentrum auf ihrer Website herausgegeben. Sie können die Presseinformation hier in voller Länge als pdf-Datei einsehen.
Diese Presseinformation haben wir in Ausschnitten kommentiert. Unsere Kommentare haben wir in grüner Schrift an die entsprechenden Originalpassagen
angehängt.
Gemeinde Aschheim plant regionales Fleischhandelszentrum
Ansiedlung von 17 Unternehmen aus mittelständischen, heimischen Metzger-Handwerksbetrieben / Verlagerung des Schlachthofs aus der Münchner Innenstadt an die A 99
Aschheim, 13. Juni 2016. In der Gemeinde Aschheim wird sich im Gewerbegebiet hinter dem Möbelhaus XXL Lutz, direkt an der A 99 ein regionales Fleischhandelszentrum (FHZ) mit Produktion ansiedeln. Dies entschied der Gemeinderat auf seiner nicht öffentlichen Sitzung Ende April. Das Konzept des Investors Opus Munich GmbH & Co. KG setzte sich gegen die andere Interessenten an dem Gewerbegrundstück durch, darunter auch Logistikunternehmen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen....
Zur Irreführung der Bürger wird bewusst eine Gruppe anderer Interessenten (Logistikunternehmen) genannt, bei denen mit noch schwerwiegenderen Auswirkungen zu rechnen wäre. Damit wird keineswegs gesagt, dass es nicht weniger störende Interessenten gab oder bei geeigneter Suche gäbe. (Deshalb ist auch die von der SPD behauptete Entscheidung zwischen Pest und Cholera nicht ganz richtig). Was für uns im Fokus steht, ist eine qualifizierte Ansiedlungspolitik, die für uns interessante Zielindustrien definiert und die Ansiedlung konsequent forciert.
Das Wichtigste in Kürze
Warum ist das FHZ regional?
Die Gemeinde hat weder am Anfang noch später Einfluss auf die Wahl der Zulieferer und der Verarbeiter durch den Investor.
Welche Tiere werden im regionalen FHZ geschlachtet?
Wer baut und betreibt das regionale FHZ?
Nach derzeitigem Kenntnisstand verpachtet der Bauherr und Investor Liegenschaften an die regionalen Betriebe, tritt damit als einziger Verantwortlicher des Projekts auf. Der Investor ist international vernetzt und betreibt mit seinem Firmengeflecht zahlreiche Schlachthöfe und führt auch Bauträgermaßnahmen für Luxusimmobilien durch. Großkonzern oder nicht?
Wird es durch das regionale FHZ Geräuschbelästigungen geben?
Zwei Punkte:
Wird es durch das regionale FHZ Geruchsbelästigungen geben?
Biogasanlagen erzeugen Energie aus Vergärung von Biomasse, meist Gülle, Mist, Energiepflanzen oder Material aus der Biotonne. Es handelt sich dabei in aller Regel nicht um Schlachtabfälle. Anlagen für Schlachtabfälle sind sehr viel seltener, sehr viel weniger in der Praxis getestet und haben ein deutlich höheres Risikopotenzial. Dem Schlachtabfall muss pflanzliches Material zugemischt werden, um den Vergärungsprozess überhaupt zu ermöglichen – dieses Material muss angeliefert werden! Die Schlachtabfälle müssen zur Vermeidung erheblicher Gesundheitsgefahren vor der Vergärung dampfsterilisiert werden, was sehr viel Energie kostet – anders als bei einer „normalen“ Biogasanlage ist das Ziel gar nicht die Energieerzeugung, sondern das Reduzieren des Schlachtabfalls – wir nennen diese Anlage deshalb auch „Schlachtabfallvergärungsanlage“ – es handelt sich im Grunde um eine Müllbeseitigungsanlage.
Welche Qualitätsstandards werden im regionalen FHZ gelten?
Wir dürfen sicher davon ausgehen, dass Gesetze einzuhalten sind - eine Selbstverständlichkeit, die keiner gesonderten Erwähnung bedarf. Trotz all der einschlägigen Regeln kommt es jedoch leider immer noch viel zu oft zu Lebensmittelskandalen. Die letzten bei Müller Brot, Bayern-Ei, Sieber usw. zeigen, was von der Überwachung durch die Kontrollbehörden zu halten ist.
Unter welchen Bedingungen werden die Mitarbeiter der Unternehmen arbeiten und werden sie auf dem Gelände wohnen?
Der allerdings nur für Angestellte gilt, nicht für Selbstständige und oft genug auch nicht für Mitarbeiter von Subunternehmen, die in der Regeln in den Schlachthöfen arbeiten.
Nur wo wohnen sie dann? Der gesamte Speckgürtel von München ist geprägt von weit überdurchschnittlichen Mietkosten – wir sind mitten in einer Boomregion – und die Mieten kann man sich mit dem Mindestlohn nicht leisten – sollte man ihn denn bekommen. Entweder pendeln die Mitarbeiter und verursachen damit zusätzlichen Verkehr, oder es werden Wohnungen in Aschheim benötigt, was zusätzlichen Druck auf den örtlichen Wohnungsmarkt zur Folge hätte. Und unsere Gemeinde war bei dem Verbot von Mitarbeiterwohnungen schon an anderen Stellen, z.B. beim Golfplatz, nicht konsequent – und hat sie doch zugelassen.
Wird es ein Raumordnungsverfahren geben?
Welche Vorteile hat das FHZ Aschheim im Vergleich zum Schlachthof München?
Eine moderne Anlage ist besser als eine veraltete, eine verkehrsgünstige besser als eine im Ballungsgebiet – da sind wir uns schnell einig. In Aschheim, mitten in einem Gebiet, in dem im Radius von nur 3 km über 30.000 Menschen wohnen, muss diese Anlage aber nicht sein, um die Kriterien zu erfüllen. Diese gelten für eine Vielzahl von möglichen Orten, alle verkehrsgünstig an Autobahnen gelegen, in strukturschwachen Gebieten zum Beispiel, alle im Nahraum einer regionalen Viehwirtschaft, näher noch als in Aschheim.
Mit anderen Worten, dies ist die falsche Frage! Es geht nicht um Aschheim vs. München, es geht um Aschheim vs. andere, noch viel bessere Alternativen, die nicht in dem ohnehin überlasteten Großraum München liegen. Wenn wir die Frage so stellen, sind wir nicht mehr erste Wahl.
Und wenn der Schlachthof München gar nicht komplett nach Aschheim verlegt wird, sondern nur einzelne Metzger nach Aschheim umziehen würden, dann gilt das Argument schon überhaupt nicht.
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Wir sind um neutrale und sachkundige Informationen bemüht, sind aber im Moment noch nicht in allen Teilbereichen, die mit dem Schlachthof zu tun haben, ausgewiesene Experten – aber wir werden sehr schnell sehr viel sachkundiger.