Mit einem Bürgerbegehren können die Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beantragen.
Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung.
Mindestens 10 % der wahlberechtigten Bürger müssen auf der Unterschriftenliste unterzeichnen. Die Unterzeichner müssen über 18 Jahre alt und seit mindestens zwei Monaten Gemeindebürger sein.