Antrag - Information der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat über die Gesetzesänderung der Bayer. Bauordnung, wirksam ab 01.02.2021

Die Gemeindeverwaltung möge den Gemeinderat über die Gesetzesänderung der Bayer. Bauordnung, wirksam ab 01.02.2021, informieren. Dabei solle insbesondere auf die Abstandsflächen nach Art 6 BayBO und die Pflicht zur Errichtung von

Kinderspielplätzen nach Art. 7 Abs. 3 BayBO eingegangen werden.

 

Eine Gegenüberstellung von altem und neuem Recht und deren Auswirkungen möge anhand konkreter Beispiele erstellt werden.

 

Auskunft BayBO.pdf
Adobe Acrobat Dokument 126.6 KB