Antrag auf Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfung von Altstraßen

Der Gemeinderat möge beschließen, die Ergebnisse der Prüfung der 2012 bis 2018 abgerechneten Altstraßen

a) dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung mitzuteilen,

b) die Prüfergebnisse vorzulegen und

c) den Betroffenen den Abschluss des Verwaltungsverfahrens mittels Verwaltungsakt unter Beifügung der jeweiligen Ausführungen der Kanzlei Becker Büttner Held schriftlich mitzuteilen.

 

Antrag Altstraßen.pdf
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