Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Ansiedlung eines Fleischhandelszentrums

In der Sitzung des Gemeinderates wurde Folgendes beschlossen:

  • Von den 1.708 abgegebenen Unterschriften konnten nach Prüfung 1.612 als gültig anerkannt werden. Die für ein Bürgerbegehren notwendige Anzahl Unterschriften beträgt 667.
  • Ebenso wurde die dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Fragestellung ohne Einschränkung akzeptiert.
  • Die Forderungen des Bürgerbegehrens wurden von den Fraktionen der CSU und der SPD abgelehnt, es wird also ein Bürgerentscheid stattfinden.
  • Mit den Stimmen von CSU und SPD wird ein Antrag dieser beiden Fraktionen auf ein Ratsbegehren angenommen.
  • Der Termin für den Bürgerentscheid wird einstimmig durch alle Fraktionen auf den 9. Oktober 2016 festgelegt.
  • Bürgermeister Glashauser setzt für den 28. Juli 2016 eine außerordentliche Gemeinderatssitzung an. Hier soll über eine Satzung zum Bürgerentscheid und die Fragestellung des Ratsbegehrens beschlossen werden.